🟥 Info @TheBigWhale_ Am 17. Dezember wurde in der Kommission ein Änderungsantrag im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug angenommen, um die administrative Beschlagnahme durch Dritte auf Krypto-Assets zu erweitern, die bei den PSAN gehalten werden. Konkret bedeutet das, wenn ein Steuerpflichtiger eine Steuerschuld gegenüber dem Staat hat, kann die Verwaltung den PSAN auffordern, seine Krypto-Assets zu verkaufen und den Erlös aus der Veräußerung zu beschaffen. Bisher waren Krypto-Assets von diesem Mechanismus ausgeschlossen, da sie weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Forderungen auf Geldbeträge sind. Das wird wahrscheinlich bald der Vergangenheit angehören.