Kennzeichnung: Neue Einschränkungen für gemeinnützige Spenden aus dem Bundessteuergesetz von Juli. 1. Neuer 1%-Mindestbetrag für Unternehmensspenden, der nur für Barspenden an öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen für Nicht-Postensteuerzahler gilt. 2. DAFs sind unberührt, ein weiterer Grund, warum wir optimistisch sind.
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